Netto, Lohnsteuer und Sozialversicherung 2026 für Angestellte und Arbeiter. Mit 13. und 14. Gehalt, Familienbonus Plus und Pendlerpauschale.
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Dein Bruttogehalt plus Dienstgeberbeiträge und Lohnnebenkosten pro Monat.
Laufender Monat ohne Sonderzahlungen. Kommunalsteuer 3 %, Dienstgeberzuschlag je nach Bundesland.
| Wert | 2026 |
|---|---|
| Steuerfrei bis (Jahreseinkommen) | 13.539 € |
| Steuerstufen | 20 / 30 / 40 / 48 / 50 / 55 % |
| Verkehrsabsetzbetrag | 496 € |
| Werbungskostenpauschale | 132 € |
| Familienbonus Plus je Kind und Monat | 166,68 € / 58,34 € |
| Alleinverdiener/-erzieher: 1 / 2 Kinder | 612 € / 828 € |
| Sonderzahlungen: Freibetrag / Freigrenze | 620 € / 2.615 € |
| Sozialversicherung Dienstnehmer | 18,07 % (Wien 18,32 %) |
| Arbeitslosenversicherung reduziert bis | 2.630 € / Monat |
| Höchstbeitragsgrundlage | 6.930 € / Monat |
| Geringfügigkeitsgrenze | 551,10 € / Monat |
Von deinem Bruttogehalt zieht der Arbeitgeber zuerst die Sozialversicherung ab: 3,87 % Kranken-, 10,25 % Pensions- und bis zu 2,95 % Arbeitslosenversicherung, dazu Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderung. Insgesamt sind das 18,07 %, in Wien 18,32 %. Bei niedrigen Einkommen sinkt der Arbeitslosenversicherungsbeitrag stufenweise bis auf 0 %.
Auf den Rest berechnet sich die Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif: Bis 13.539 € im Jahr bleibt das Einkommen steuerfrei, darüber steigen die Sätze von 20 % bis 50 %, über einer Million 55 %. Der Verkehrsabsetzbetrag und die Werbungskostenpauschale sind bereits berücksichtigt.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind steuerlich begünstigt: Nach einem Freibetrag von 620 € gelten nur 6 %. Deshalb bekommst du von den Sonderzahlungen deutlich mehr netto heraus als von einem normalen Monatsgehalt.
Der Familienbonus Plus senkt deine Lohnsteuer um bis zu 166,68 € pro Kind und Monat. Werbungskosten, Homeoffice und Pendlerpauschale holst du dir mit der Arbeitnehmerveranlagung zurück.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind begünstigt: Die ersten 620 € sind steuerfrei, darüber gelten 6 %. Liegen beide zusammen nach Sozialversicherung unter 2.615 €, fällt gar keine Lohnsteuer an. Sozialversicherung zahlst du darauf mit 17,07 %, ohne Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderung.
Er senkt deine Lohnsteuer um bis zu 166,68 € pro Monat und Kind unter 18 und um 58,34 € für Kinder ab 18 mit Familienbeihilfe. Er wirkt nur, soweit du Lohnsteuer zahlst. Du beantragst ihn beim Arbeitgeber mit dem Formular E 30.
Bei niedrigen Einkommen sinkt dein Anteil: bis 2.225 € brutto zahlst du 0 %, bis 2.427 € 1 %, bis 2.630 € 2 % und darüber 2,95 %.
Die Lohnsteuer folgt dem Effektiv-Tarif 2026, den auch die Lohnverrechnung verwendet. Wir haben ihn gegen den Einkommensteuertarif 2026 des Finanzministeriums geprüft. Abweichungen entstehen durch Sachbezüge, Überstundenzuschläge, Kollektivvertragsregeln oder die Arbeitnehmerveranlagung, etwa beim Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag.