Trag ein, was du absetzen kannst. Der Rechner vergleicht die abgezogene Lohnsteuer mit der Steuer nach allen Abzügen und zeigt deine voraussichtliche Gutschrift.
Mit der Arbeitnehmerveranlagung holst du dir zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück. Du kannst sie bis zu fünf Jahre rückwirkend über FinanzOnline einreichen. Bei vielen Arbeitnehmern erfolgt sie inzwischen automatisch, wenn nur Lohnzettel und Spenden vorliegen. Werbungskosten musst du aber selbst eintragen.
In der Lohnsteuer ist bereits eine Werbungskostenpauschale von 132 € berücksichtigt. Darüber hinaus lohnen sich Arbeitsmittel, Fortbildungen, Fachliteratur und Arbeitskleidung. Für Tage im Homeoffice gibt es 3 € pro Tag, höchstens 300 € im Jahr, zusätzlich zur Pauschale.
Den Kirchenbeitrag kannst du bis 600 € absetzen, Spenden an begünstigte Organisationen werden meist automatisch übermittelt. Hast du den Familienbonus Plus noch nicht beim Arbeitgeber beantragt, bekommst du ihn über die Veranlagung: bis zu 2.000 € pro Kind unter 18 und Jahr.
Wer weit pendelt und die Pauschale noch nicht beim Arbeitgeber geltend gemacht hat, holt sie samt Pendlereuro in der Veranlagung nach. Ob dir das kleine oder große Pendlerpauschale zusteht, zeigt der Pendlerrechner des Finanzministeriums.
Im Schnitt mehrere hundert Euro. Viel bringt der Familienbonus Plus, wenn er noch nicht über den Arbeitgeber läuft, sowie Homeoffice, Pendlerpauschale und Arbeitsmittel.
Freiwillig bis zu fünf Jahre rückwirkend, für 2026 also bis Ende 2031.
3 € pro Homeoffice-Tag, höchstens 100 Tage beziehungsweise 300 € im Jahr. Sie wird nicht auf die Werbungskostenpauschale angerechnet.