Vom Umsatz zum Einkommen vor Steuern: AHV/IV/EO nach der sinkenden Beitragsskala 2026, freiwillige Pensionskasse, Unfallversicherung und Säule 3a. Dazu der Stundensatz für dein Ziel.
Einkommenssteuern zahlst du über die Steuererklärung; sie hängen von Kanton und Gemeinde ab. AHV-Beiträge, Pensionskasse und Säule 3a senken dein steuerbares Einkommen.
Als Selbständigerwerbende zahlst du die AHV/IV/EO-Beiträge vollständig selbst. Ab einem Einkommen von CHF 60'500 beträgt der Satz 2026 10 %. Darunter gilt eine sinkende Beitragsskala bis 5,371 % bei CHF 10'100; wer weniger verdient, zahlt den Mindestbeitrag von CHF 530 im Jahr. Dazu kommen Verwaltungskosten der Ausgleichskasse von bis zu 5 % der Beiträge.
Selbständigerwerbende sind nicht in der ALV versichert. Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) ist freiwillig, ebenso eine Unfall- und Krankentaggeldversicherung. Gerade Letztere solltest du nicht vergessen: Ohne sie fehlt dir bei Krankheit das Einkommen.
Ohne Pensionskasse darfst du bis zu 20 % deines Nettoeinkommens, höchstens CHF 36'288 pro Jahr in die Säule 3a einzahlen und vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen. Mit Pensionskasse sind es CHF 7'258.
Rechne mit 25 bis 32 abrechenbaren Stunden pro Woche und 42 bis 46 Wochen im Jahr. Plane Steuern, Vorsorge und Ferien von Anfang an ein.
10 % ab einem Einkommen von CHF 60'500. Darunter sinkt der Satz bis 5,371 %, unter CHF 10'100 gilt der Mindestbeitrag von CHF 530 im Jahr.
Ohne Pensionskasse 20 % des Nettoeinkommens, höchstens CHF 36'288. Mit Pensionskasse CHF 7'258 im Jahr 2026.
Nein, die berufliche Vorsorge ist für Selbständigerwerbende freiwillig. Viele nutzen stattdessen die grosse Säule 3a.