Vom Umsatz zum Netto: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Krankenversicherung und Altersvorsorge für 2026. Dazu der Stundensatz, den du brauchst, und was ein Angestellter dafür verdienen müsste.
So viel müsstest du als Angestellter in Steuerklasse I (bzw. III bei Splitting) brutto verdienen, um auf dasselbe Netto zu kommen.
Als Selbstständiger zahlst du alles selbst, was bei Angestellten der Arbeitgeber abführt. Ausgangspunkt ist dein Gewinn: Umsatz ohne Umsatzsteuer minus Betriebsausgaben. Darauf berechnet der Rechner Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und – für Gewerbetreibende – die Gewerbesteuer.
Gesetzlich versicherte Selbstständige zahlen den vollen Beitrag allein: 14,6 % (mit Krankengeld) oder 14,0 % plus Zusatzbeitrag, dazu 3,6 % Pflege und 0,6 % Zuschlag für Kinderlose. Grundlage ist der Gewinn, mindestens aber 1.318,33 € und höchstens 5.812,50 € im Monat. Wer wenig verdient, zahlt also trotzdem rund 280 € im Monat.
Gewerbetreibende haben einen Freibetrag von 24.500 €. Vom Rest werden 3,5 % als Messbetrag angesetzt und mit dem Hebesatz deiner Gemeinde multipliziert. Das Vierfache des Messbetrags wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Bis zu einem Hebesatz von etwa 400 % gleicht sich die Gewerbesteuer dadurch fast vollständig aus. Freiberufler wie Ärzte, Ingenieure, Designer oder Berater zahlen keine Gewerbesteuer.
Die meisten Selbstständigen sind nicht rentenversicherungspflichtig. Wer freiwillig in die gesetzliche Rente oder in eine Rürup-Rente einzahlt, kann die Beiträge vollständig als Sonderausgaben absetzen. Plane einen festen Anteil deines Gewinns ein, typisch sind 10 bis 20 %.
Rechne nicht mit 40 Stunden und 52 Wochen. Urlaub, Feiertage, Krankheit, Akquise und Verwaltung kosten Zeit. Realistisch sind 25 bis 32 abrechenbare Stunden pro Woche an 42 bis 46 Wochen im Jahr. Der Rechner zeigt dir, welchen Stundensatz du für dein Wunsch-Netto brauchst.
Das hängt vom Gewinn ab. Bei 60.000 € Gewinn, gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer liegen Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag bei rund 9.600 € im Jahr. Hinzu kommen die Krankenversicherung und gegebenenfalls die Gewerbesteuer.
Nur als Gewerbetreibender und erst ab einem Gewinn über 24.500 € im Jahr. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
In der gesetzlichen Krankenversicherung rund 21 % des Gewinns inklusive Pflege, mindestens etwa 280 € und höchstens etwa 1.250 € im Monat. In der privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag von Alter, Gesundheit und Tarif ab.
Nein. Die Umsatzsteuer reichst du an das Finanzamt weiter. Gib Umsatz und Ausgaben ohne Umsatzsteuer ein.